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   VGH Bayern, 28.08.2008 - 4 ZB 08.1071   

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https://dejure.org/2008,34040
VGH Bayern, 28.08.2008 - 4 ZB 08.1071 (https://dejure.org/2008,34040)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.08.2008 - 4 ZB 08.1071 (https://dejure.org/2008,34040)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. August 2008 - 4 ZB 08.1071 (https://dejure.org/2008,34040)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Anschluss- und Benutzungszwang; Erschließung; bebautes Hinterliegergrundstück; Eigentümeridentität; Geh- und Fahrtrecht auf Fremdgrundstück; Notleitungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 27.06.2000 - 23 ZB 00.1626

    Abgaberechtliche Behandlung von zwei Grundstücken als Gesamtheit; Definition des

    Auszug aus VGH Bayern, 28.08.2008 - 4 ZB 08.1071
    Weiterhin ist es auch dann erschlossen, wenn der Kanal bis an die Grundstücksgrenze herangeführt ist oder wenn die Möglichkeit, nach Durchqueren eines Zwischengrundstücks einen Anschluss herzustellen, rechtlich oder tatsächlich auf Dauer gesichert ist (BayVGH vom 27.6.2000 Az. 23 ZB 00.1626; vom 24.7.1997 VGH n.F. 50, 146/147; vom 15.11.1990 BayVBl 1991, 627/628; Friedl/Wiethe-Körprich in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, RdNr. 746 a zu § 8).
  • VG Sigmaringen, 21.04.2016 - 3 K 3176/13

    Befreiung Anschluss-/Benutzungszwang; Teilbefreiung; landwirtschaftlicher Bedarf;

    Ein Notleitungsrecht setzt voraus, dass die benötigte Ver- oder Entsorgung auf andere Weise nicht erlangt werden kann (vgl. BayVGH, Beschluss vom 28.08.2008 - 4 ZB 08.1071 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.09.2012 - 1 S 3072/11 -, a.a.O.; sowie Beschluss vom 27.10.2015 - 1 S 1130/15 -, a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2012 - 1 S 3072/11

    Tatsächliche Anschlussmöglichkeit für Hinterliegergrundstück an Wasserversorgung

    Ein Notleitungsrecht setzt voraus, dass die benötigte Ver- oder Entsorgung auf andere Weise nicht erlangt werden kann (vgl. BayVGH, Beschl. v. 28.08.2008 - 4 ZB 08.1071 - juris, m.w.N.; VG Regensburg, Urt. v. 11.03.2008 - RN 3 K 07.02343 - juris; VG München, Urt. v. 22.01.2004 - M 10 K 03.3339 - juris).
  • VGH Bayern, 09.01.2017 - 4 CE 16.2245

    Anspruch auf Anschluss an Wasserversorgung nach Grundstücksteilung

    Auch der in § 918 Abs. 2 Satz 1 BGB geregelte Sonderfall, wonach kraft Gesetzes eine Duldungsverpflichtung entsteht, wenn eine bereits vorhandene Leitungsverbindung zu einem öffentlichen Weg durch die Veräußerung und Abtrennung eines Grundstückteils nachträglich abgeschnitten wird (s. dazu BayVGH, U. v. 24.7.1997 - 23 B 95.3277 - VGH n. F. 50, 146/147 ff.; B. v. 28.8.2008 - 4 ZB 08.1071 - juris Rn. 10), liegt ersichtlich nicht vor.
  • OVG Sachsen, 28.08.2018 - 4 A 1133/17

    Anschluss; Hinterlieger; Abwasser; Beurteilungszeitpunkt; Wegerecht; Satzung;

    Die sich daran anschließende private Grundstücksentwässerungsanlage (vgl. § 2 Abs. 3 AbwS n. F.) ist vom Anschlusspflichtigen zu errichten und zu betreiben; es obliegt deshalb auch ihm, erforderlichenfalls die dafür notwendigen rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen (Eintragung eines dinglichen Leitungsrechts im Grundbuch, vgl. SächsOVG, Beschl. v. 30. September 2014 - 5 A 588/13 -, juris Rn. 8; Geltendmachung eines zivilrechtlichen Not[wege]rechts; Erwirken einer Duldungsverfügung gegen den Vorderlieger nach §§ 92, 93 WHG i. V. m. §§ 95 ff SächsWG; vgl. BayVGH, Beschl. v. 28. August 2008 - 4 ZB 08.1071 -, juris Rn. 9, 10; VG Augsburg, Urt. v. 3. Juli 2007 - Au 1 K 04.1486 -, juris Rn. 32; VG Bayreuth, Urt. v. 25. Mai 2016 - B 4 K 15.41 -, juris Rn. 20, 22; Senatbeschl.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.07.2009 - 4 L 66/09

    Zur Entstehung der sachlichen Beitragspflicht bei einem Hinterliegergrundstück,

    Bei einem tatsächlich hergestellten Anschluss für ein auf Entwässerung angewiesenes Hinterliegergrundstück ergibt sich aber dann eine rechtlich dauerhafte Sicherung, wenn in entsprechender Anwendung des § 917 Abs. 1 BGB ein wirksames Notleitungsrecht besteht (so auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 20. März 2007 - 15 A 4728/04 -, zit. nach JURIS m.w.N; offen gelassen von VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 27. Juni 2002 - 2 S 807/01 -, zit. nach JURIS; vgl. auch VGH Bayern, Beschl. v. 28. August 2008 - 4 ZB 08.1071 - zit. nach JURIS zu § 918 Abs. 2 BGB).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.05.2019 - 4 L 44/17

    Vollstreckung des Anschluss- und Benutzungszwangs; öffentliche

    Damit wird dem Eigentümer des Hinterliegergrundstücks die auf Dauer privatrechtlich gesicherte Handhabe gegeben, den Anschluss an das zentrale Entsorgungssystem auch gegen den Willen des Eigentümers des Vorderliegergrundstücks durchzusetzen (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 28. August 2008 - 4 ZB 08.1071 -, juris, Rn. 10; VG Dresden, Urteil vom 12. April 2016 - 2 K 2102/15 -, juris, Rn. 24).
  • VG Minden, 15.04.2015 - 11 K 1116/14
    vgl. hierzu OVG NRW, Beschlusse vom 5.10.2012 - 15 A 1409/12 - , juris Rn. 17 und vom 22.12.1993 - 22 A 1232/92 -, juris Rn. 9; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.09.2012 - 1 S 3071/11 -, juris Rn. 32; BayVGH, Beschl. v. 28.08.2008 - 4 ZB 08.1071 - , juris Rn. 10.
  • VG Regensburg, 26.10.2021 - RN 6 K 20.2195

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für ein Mehrfamilienhaus mit 6

    Hinsichtlich der zum Baugrundstück führenden Wasserleitung, die bereits im Grundstück des Klägers verlegt ist, kommt es nicht darauf an, ob diese Verlegung durch das bestehende Geh- und Fahrtrecht gedeckt ist (so bisherige ständige Rechtsprechung des BayVGH, B.v. 28.8.2008, Az. 4 ZB 08.1071 - juris sowie der Kammer) oder der Kläger nunmehr unter Bezugnahme auf die neuere Rechtsprechung des BGH, U.v. 26.01.2018, V ZR 47/17, juris eine Unterlassung der Nutzung des Grundstücks zur Leitungsführung verlangen könnte.
  • VG Greifswald, 07.07.2016 - 3 A 780/14

    Straßenausbaubeitrag für gefangenes Hinterliegergrundstück

    Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass ein Notwegerecht kraft Gesetzes dann nicht entsteht, wenn trotz des Eigentümerwechsels beim Anliegergrundstück das Hinterliegergrundstück dennoch weiterhin über eine (rechtlich dinglich gesicherte) Verbindung zu einem öffentlichen Weg verfügt (vgl. VGH München, Beschl. v. 28.08.2008 - 4 ZB 08.1071 -, juris Rn. 10).
  • VG Regensburg, 26.10.2021 - RN 6 K 20.2196

    Das Einfügen eines Mehrfamilienhauses in die Eigenart der näheren Umgebung

    Hinsichtlich der zum Baugrundstück führenden Wasserleitung, die bereits über Grundstücke Dritter verlegt ist, kommt es nicht darauf an, ob diese Verlegung durch das dort bestehende Geh- und Fahrtrecht gedeckt ist (so bisherige ständige Rechtsprechung des BayVGH, B.v. 28.8.2008, Az. 4 ZB 08.1071 - juris sowie der Kammer), da eine Inanspruchnahme der klägerischen Grundstücke nicht erforderlich ist.
  • VG München, 21.07.2011 - M 10 K 10.6280

    Anschlussrecht an öffentliche Entwässerungseinrichtung (verneint); kein Recht auf

  • VG Magdeburg, 27.09.2012 - 9 A 105/11

    Kommunalabgaben: Schmutzwasseranschlussbeiträge; dingliche Sicherung

  • VG Bayreuth, 14.07.2021 - B 4 K 20.920

    Anschluss- und Benutzungszwang für ein Hinterliegergrundstück

  • VG Halle, 28.03.2011 - 4 A 246/10

    Herstellungsbeitrag für Schmutzwassereinrichtung

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